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AGB
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Planungsbüro Lichtimpulse.
- Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Planungsbüro ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
- Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.) Angebote, Nebenabreden
- Die Angebote des Planungsbüros sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
- Enthält eine Auftragsbestätigung des Planungsbüros Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
- Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
- Die Honorarhöhe sowie Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Angebot, Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Planungsbüros, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
- Das Planungsbüro verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
- Das Planungsbüro kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Planungsbüro ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 7 Tagen zu widersprechen.
- Das Planungsbüro kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Planungsbüros Aufträge erteilen. Das Planungsbüro ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Planungsbüro den Auftrag selbst durchzuführen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
- Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
- Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Planungsbüro innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
- Das Planungsbüro hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
- Bei Verzug des Planungsbüros mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
- Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Planungsbüro unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Planungsbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt.
- Ist das Planungsbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Des weiteren findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Planungsbüro nachweislich erbrachten Leistungen zu honorieren.
6.) Honorar, Leistungsumfang
- Sämtliche Honorare sind grundsätzlich in EURO erstellt, außer Angebot und Vertrag weisen ausdrücklich auf eine Abweichung von diesem Grundsatz hin.
- In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
- Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
7.) Erfüllungsort
- Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Planungsbüros.
8.) Geheimhaltung
- Das Planungsbüro ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
- Das Planungsbüro ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Planungsbüro berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, so fern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
9.) Schutz der Pläne
- Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. des Planungsbüros sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Planungsbüros zulässig. Dies betrifft ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
- Das Planungsbüro ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Planungsbüros anzugeben.
10.) Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen
- Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder vom Planungsbüro anerkannt.
11.) Rechtswahl, Gerichtsstand
- Für Verträge zwischen Auftraggeber und Planungsbüro kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Planungsbüros vereinbart.
12.) Für den Inhalt verantwortlich:
D i e t e r H e u b e r g e r
A-6973 Höchst - Fährestrasse 19
Tel.: +43 664 4309471 - Fax +43 5578 76112
UID-ATU45502102 - Gerichtstand: Bregenz
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